Klassifizierung
Klassifikation der Wirtschaftszweige
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Codes) ist ein hierarchisches Nummernsystem, das Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit einordnet und über Entlastungsansprüche entscheidet.
Auf einen Blick
Seit 2025 gilt die neue WZ 2025. Für Strom- und Energiesteuer-Entlastungen ist jedoch weiterhin der ältere WZ 2003 maßgeblich, da dieser in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben ist.
Der WZ-Code ist ein standardisiertes Nummernsystem zur eindeutigen Klassifizierung von Unternehmen nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit, wobei für energiesteuerliche Zwecke die korrekte Einordnung nach WZ 2003 über mögliche Entlastungsansprüche entscheidet.
Die Codes basieren auf der europäischen NACE-Klassifikation, unterscheiden sich jedoch in ihrer detaillierten Untergliederung, was besonders bei der Beantragung von Energiesteuer-Entlastungen zu beachten ist.
Wie finde ich meinen WZ-Code?
Es gibt zwei Möglichkeiten dies herauszufinden.
Erfragen Sie Ihren WZ Code beim zuständigen Statistischen Landesamt. Dort erhalten Sie eine Auskunft darüber, welcher WZ Code bzw. welche Codes zu Ihnen passen. Achtung: Sie erhalten hier in der Regel den aktuellen WZ 2025 (bzw. WZ 2008).
Suchen Sie den richtigen WZ Code nach der Beschreibung Ihrer Haupttätigkeit mit unserem Suchwerkzeug weiter unten.
Bitte beachten Sie: Ihren aktuell gültigen WZ Code erhalten Sie ausschließlich vom Statistischen Landesamt. Die zweite Methode gibt Ihnen lediglich einen Anhaltspunkt und sind nicht als einzige Grundlage für die Antragsstellung zu betrachten!
Wer hat Anspruch auf Strom- und Energiesteuererstattungen?
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Mit Zuordnung nach WZ Code 2003 Abschnitt:
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
Mit Zuordnung nach Abschnitt:
Was gilt, wenn mein Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausübt?
Viele Unternehmen sind in mehreren Bereichen tätig, z. B. eine Bäckerei mit angeschlossenem Café und Catering. Entscheidend für die Strom- und Energiesteuerentlastung ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Mehr als 50 % der Gesamttätigkeit müssen auf einen erstattungsfähigen Wirtschaftszweig entfallen.
Wie wird der Schwerpunkt bestimmt?
Das Unternehmen kann den Nachweis anhand eines der folgenden Kriterien führen:
- Wertschöpfung
- Anteil der Wertschöpfung je Tätigkeitsbereich
- Bruttowertschöpfung
- Bruttowertschöpfungsanteile zu Herstellerpreisen
- Steuerbarer Umsatz
- Umsatzanteil der produzierenden Tätigkeit
- Beschäftigte
- Anteil der Mitarbeiter im produzierenden Bereich
Wichtig: Das Hauptzollamt kann die gewählte Methode zurückweisen, wenn sie offensichtlich nicht geeignet ist, den Schwerpunkt widerzuspiegeln. Bei Unsicherheit beraten wir Sie gerne.
Praxisbeispiel: Bäckerei mit Café
Eine Bäckerei (WZ 15.81, Abschnitt D) betreibt zusätzlich ein Café, einen Partyservice und verkauft Handelswaren. Der Schwerpunkt wird über den steuerbaren Umsatz bestimmt:
Ergebnis: Der produzierende Anteil überwiegt (> 50 %). Das Unternehmen gilt als Produzierendes Gewerbe und kann eine Strom- und Energiesteuerentlastung beantragen.
Wir prüfen Ihre Zuordnung und ermitteln, ob Ihr Unternehmen erstattungsberechtigt ist.
Wirtschaftszweige ermitteln
Geben Sie hier Ihren WZ-Code 2008 oder 2025 ein, um Ihren WZ-Code 2003 zu erfahren.
Sie kennen Ihren WZ Code noch nicht? Beschreiben Sie Ihre wirtschaftliche Haupttätigkeit und finden Sie
diesen heraus.
| Beschreibung der Haupttätigkeit | WZ Code 2003 | WZ Code 2008 | WZ Code 2025 | Erstattungsfähig |
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