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Stromsteuer & Energiesteuer Erstattung

Strom, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl sind mit Steuern belegt. Erstellen Sie Entlastungsanträge für Stromsteuer und Energiesteuer – einfach, ohne ELSTER und direkt vom Steuerberater!

Erster Überblick – Entlastungsrechner

Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihr geschätztes Erstattungspotenzial.

1.500.000 kWh
2.000.000 kWh
0 Liter
0 kg

Hinweis: Vorausgesetzt, Ihr Unternehmen gehört gemäß WZ Code 2003 » zum Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft.

Geschätztes Erstattungspotenzial

ca. € 32.000

Jahresgesamtentlastung

Entlastung sichern
Warum LHM Energiesteuer?

Steuerberater vs. Agentur:
Der entscheidende Unterschied

Viele Anbieter versprechen schnelle Erstattungen. Als spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft bieten wir Ihnen jedoch etwas Wichtigeres: Echte Rechtssicherheit.

Rechtssicherheit

Als Steuerberatungsgesellschaft haften wir für unsere Beratung. Agenturen bieten diesen Schutz oft nicht.

Fachliche Tiefe

Wir kennen nicht nur die Antragsformulare, sondern die Gesetzeslage hinter Entlastungsparagraphen wie §§ 51, 53a, 54 EnergieStG und §§ 9a, 9b StromStG.

Maximale Entlastung

Wir analysieren Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.

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LHM Energiesteuer Steuer­beratungs­gesellschaft mbH

Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner für komplizierte Fragen im Strom- und Energiesteuerrecht.

15+ Jahre Erfahrung
Zugelassen
Steuerberaterkammer Stuttgart
Wussten Sie?

Wir reichen Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal ein. Dafür ist für Sie kein eigener Elster-Zugang nötig.

Strom- und Energie­steuer­entlastungen für Ihren Wirtschaftszweig

Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell – unabhängig von Ihrer Branche.

Produzierendes Gewerbe

Sie gehören zur Kategorie des Verarbeitenden und Produzierenden Gewerbes? Dann besteht die Möglichkeit das volle Potential an Erstattungen für Ihre Stromsteuer und Energiesteuer abzurufen.

Land- und Forstwirtschaft

Auch für Unternehmen der Kategorie Land- und Forstwirtschaft existieren attraktive Möglichkeiten zur Rückerstattung der entrichteten Ökosteuer.

BHKW/KWK

Als Betreiber eines BHKWs oder einer KWK-Anlage können Sie von Steuerentlastungen profitieren. Dazu müssen Sie nicht einem begünstigten Wirtschaftszweig angehören.

Windkraftanlagen

Als Betreiber von Windkraftanlagen können Sie Stromsteuerentlastungen für den Eigenverbrauch im Rahmen der Stromerzeugung geltend machen.

So funktioniert's

In vier einfachen Schritten zu Ihrer Energiesteuerentlastung.

01

Erstberatung

Kostenlose Analyse Ihres Entlastungspotenzials

02

Datenerfassung

Digitale Erfassung aller relevanten Verbrauchsdaten

03

Antragstellung

Professionelle Antragstellung beim Hauptzollamt

04

Erstattung

Auszahlung direkt auf Ihr Geschäftskonto

Häufig gestellte Fragen

Portrait von Dorothea Karg - Partnerin und Steuerberaterin bei LHM Energiesteuer
Ihre Expertin

Dorothea Karg

Partnerin & Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin (FH)
Fachberaterin für Energiesteuer
Partnerin

Dorothea Karg ist seit 2020 Teil des Teams von LHM und bringt seitdem ihre umfassende Expertise in der steuerlichen Beratung ein. Bereits wenige Jahre nach ihrem Einstieg wurde sie zur Partnerin ernannt und trägt seither maßgeblich zur Weiterentwicklung der Kanzlei bei. Mit ihrem fundierten Fachwissen und ihrer strategischen Weitsicht unterstützt sie Unternehmen bei steuerlichen Fragestellungen und steht ihnen als engagierte Partnerin zur Seite.

Bereit für Ihre Erstattung?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Entlastungspotenzial analysieren. Kostenlos und unverbindlich.