Wir starten in das neue Jahr mit einer guten Nachricht für die Unternehmen. Der Spitzenausgleich kann auch für das Jahr 2018 gewährt werden. Die Entscheidung wurde auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. vom Bundeskabinett getroffen.
Für das Antragsjahr 2018 maßgebliche Bezugsjahr 2016 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 5,25 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI konnte in ihrem Bericht, eine tatsächliche Reduktion von 13,8 Prozent gegenüber dem Basiswert feststellen. Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2018 in voller Höhe gewährt werden.