Energieberater ist nicht gleich Steuerberater
Energiesteuer ist ein Begriff, der aus zwei Komponenten besteht: erstens „Energie“ und zweitens „Steuer“. Dasselbe gilt für „Strom“-„steuer“. Für Energieberater liegt es daher nahe, sich das steuerliche Knowhow anzueignen. Dadurch versetzen sie sich in die Lage auch das Thema Energiesteuer Ihren Kunden anbieten zu können.
In der Praxis handelt es sich bei der Beratung in Sachen Strom- und Energiesteuer jedoch um eine geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen. Zu dieser Tätigkeit sind lediglich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt. Leider verfügen nicht alle Energieberater auf dem Markt über diese Qualifikation. Damit sind sie per Definition nicht berechtigt Unternehmen zu dem Thema Strom- und Energiesteuer zu beraten.
Die Ausnahme von der Regel
Grundsätzlich sollten im ersten Schritt die Alarmglocken läuten, wenn Ihnen ein Energieberater Stromsteuer und Energiesteuer Beratung anbieten möchte. Es gibt jedoch durchaus Berater, die zur rechtskonformen Beratung imstande sind oder auf solche Berater, wie z.B. Steuerberater, zurückgreifen können. Diese Konstellation kann durchaus Sinn ergeben, da dadurch sowohl die (energie-)technische als auch die steuerlichen Aspekte bestmöglich abgedeckt werden können. Sollte Ihnen also ein Energieberater seine Dienste anbieten, hinterfragen Sie stets, ob er beispielsweise mit einem Steuerberater kooperiert. Sollte das nicht der Fall sein, ist Vorsicht geboten.
Steuerberater mit technischem Knowhow
Die technischen Voraussetzungen für bestimmte Erstattungsparagrafen, wie beispielsweise die Prozessentlastungen, bedürfen einer exakten Messung der Energieverbräuche, die in einen Verarbeitungsprozess einfließen. Suchen Sie sich daher einen Steuerberater, der auch auf diesem Gebiet fit ist und Sie bei der technischen Umsetzung unterstützen kann.
Kosten
Viele Berater haben sich aktuell am Markt etabliert. Da sich deren Honorare stark unterscheiden können, lohnt es sich immer zu vergleichen. Eine gute Möglichkeit Kosten zu sparen bieten beispielsweise schlanke Online-Lösungen wie das LHM Energiesteuer Online-Tool. Hier können Sie selbst, einfach und ohne sich in die zugrundeliegenden Gesetze einarbeiten zu müssen, Anträge für das Hauptzollamt erstellen. Dabei erkennt das Online-Tool das maximale Strom- und Energiesteuer Entlastungspotential. Durch die einfache Online-Abwicklung ist es wahrscheinlich, dass sie zusätzlich bares Geld sparen können. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung Ihrer Entlastung.
Leistungsspektrum
Wenn Sie sich für eine Strom- und Energiesteuer Beratung entscheiden, dann stellen Sie auch sicher, dass diese allumfassend ist. Stellen Sie Fragen wie: Wer übernimmt die Korrespondenz mit den Zollbehörden, wenn es Nachfragen gibt? Wer reicht die Anträge ein? Habe ich bei einer möglichen Zollprüfung die Möglichkeit meinen Berater hinzuzuziehen?
Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie suchen noch einen Berater, der Sie unterstützt? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Stromsteuer und Energiesteuer Anträgen für das Hauptzollamt. Kontaktieren Sie uns.