Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen bei der Beantragung von Energie- und Stromsteuerentlastungen über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) in Kraft. Die Änderung betrifft die Beantragung, die ab 2025 verpflichtend über das Zoll-Portal durchzuführen ist.
Auf einen Blick
Ab dem 1. Januar 2025 verlassen die Formulare 1131, 1118 und 1453 die Dienstleistung „Energie und Stromsteuer (IVVA)“.
Die Anträge 1118 und 1453 wandern in eine neue Dienstleistung „Entlastung Energie/Strom für Unternehmen“ .
Die neuen Dienstleistungen stehen Ihnen voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 zur Verfügung.
Die betreffenden Formulare:
- Energie- und Stromsteuer (weitere Anträge):
- Formular 1131: Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung nach § 53 EnergieStG.
- Entlastung Energie/Strom für Unternehmen:
- Formular 1118: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen nach § 54 EnergieStG.
- Formular 1453: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG.
Diese neuen Dienstleistungen sollen voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 verfügbar sein.
Wichtige Hinweise:
- Datenarchivierung: Nach dem Update werden bestehende Vorgangsdaten in IVVA nicht mehr detailliert einsehbar sein. Es wird empfohlen, alle relevanten Daten und Dokumente vor dem Jahreswechsel als PDF zu speichern.
- Übergangsphase: Aufgrund eines geplanten Releasewechsels wird die IVVA vom 1. Januar 2025 bis voraussichtlich 13. Januar 2025 nicht verfügbar sein. In diesem Zeitraum können keine Anträge gestellt oder bearbeitet werden.
Auswirkungen auf LHM Energiesteuer:
Für Kunden von LHM Energiesteuer ändert sich nichts. Sie können weiterhin ohne ELSTER-Zugang Ihre Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragen.