Für verschiedene Energieträger werden auch unterschiedliche Energiesteuern erhoben. Nachfolgend werden die häufigsten Energiesteuern und deren Sätze für 2020 aufgeführt.
Die Energiesteuer auf Erdgas oder auch Erdgassteuer beträgt 5,50 €/MWh.
Bei schwefelarmem leichtem Heizöl beträgt die Energiesteuer 61,35 €/1.000l.
Flüssiggase werden mit einem Satz von 60,60 €/1.000 kg besteuert.
Diese Sätze gelten, wenn die Energieträger zum Verheizen, zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG oder zum Betrieb von sonstigen begünstigten Anlagen nach § 3a EnergieStG verwendet werden.
Kann ich mir die bereits gezahlten Energiesteuern zurückerstatten lassen?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit sich Energiesteuern erstatten zu lassen. Dieser Antrag kann jeweils rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch unterjährige Erstattungen möglich.
Mein Unternehmen gehört leider nicht zu den oben genannten Wirtschaftszweigen. Habe ich dennoch einen Anspruch auf Steuererstattung?
Grundsätzlich gibt es davon abweichend auch noch weitere Möglichkeiten Energiesteuern erstattet zu bekommen. Betreiben Sie beispielsweise ein Blockheizkraftwerk für Ihr Wellnesshotel, haben Sie auch in diesem Fall ein Erstattungspotential. Gerne können wir Ihr Potential auf Energiesteuerrückerstattung individuell analysieren.
Wie hoch fällt meine Energiesteuerrückerstattung aus?
Die Entlastungshöhe hängt unter anderem mit Ihrem Energieverbrauch zusammen. Weiteren Einfluss auf die Entlastungshöhe hat der jeweilige Einsatzzweck und die Frage nach einem eingeführten Energie- oder Umweltmanagementsystem. Ihr Erstattungspotential können Sie einfach und kostenlos hier ermitteln
Ich betreibe eine KWK-Anlage. Habe ich hierfür spezielle Erstattungsmöglichkeiten?
Wenn Sie eine hocheffiziente KWK-Anlage betreiben, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie mit Ihrer Energiesteuerrückerstattung 100 % Ihrer gezahlten Energiesteuern beantragen können. Ob Sie die volle Energiesteuer beantragen können hängt unter anderem davon ab, ob die Anlage bereits abgeschrieben wurde oder noch nicht.
Wer kann mich bei der Beantragung der Energiesteuern unterstützen?
Die Experten der LHM Energiesteuer haben sich über viele Jahre hinweg ein fundiertes Wissen über die möglichen Energiesteueranträge angeeignet. Gerne überprüfen wir für Sie kostenfrei Ihr mögliches Erstattungspotential. Kontaktieren Sie uns ganz einfach dazu!