KWK Anlage – Investitionsbeihilfen und weitere Änderungen im EnergieStG

Was hat sich geändert? Wie bereits hier beschrieben, traten zum Jahreswechsel im Bereich der KWK Anlagen neue gesetzlichen Regelungen in Kraft. Die offensichtlich größte Änderung betraf dabei den § 53b EnergieStG, der in seiner bisherigen Form abgeschafft wurde. Die Regelungen zur teilweisen Steuerentlastungen sind nun im Absatz 4 des § 53a EnergieStG zu finden. Die …

Gut informiert ins neue Jahr

Neues Jahr, neue gesetzliche Rahmenbedingungen. LHM Energiesteuer hat die Weichen für das neue Jahr gestellt und ist auch dieses Jahr wieder mit den neusten Gesetzesänderungen und Antragsformularen pünktlich für Sie und Ihre Mandanten bereit. Spannend dabei waren die gesetzlichen Änderungen bei den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wurde vorher noch in § 53a EnergieStG und § 53b EnergieStG unterschieden, …

Spitzenausgleich 2018

Wir starten in das neue Jahr mit einer guten Nachricht für die Unternehmen. Der Spitzenausgleich kann auch für das Jahr 2018 gewährt werden. Die Entscheidung wurde auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. vom Bundeskabinett getroffen. Für das Antragsjahr 2018 maßgebliche Bezugsjahr 2016 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität …

Elekromobilität im Stromsteuerrecht

Die Elektromobilität hält nun auch Einzug in das Stromsteuerrecht. Durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 wird der Absatz 1 des § 9b StromStG erweitert. „Die Steuerentlastung wird nicht für Strom gewährt, der für Elektromobilität verwendet wird.“ Dabei wurde die Elektromobilität als „das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen …

Darum sollten Sie immer die aktuellsten Anträge einreichen

Gesetze ändern sich häufig. Davon ist auch die Stromsteuer und die Energiesteuer nicht ausgenommen. Noch häufiger ändern sich allerdings die Vordrucke, die zur Beantragung von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen benötigt werden. Denn auch ohne Gesetzesänderung können sich die zu erfassenden Daten ändern: beispielsweise können neue Felder eingeführt werden, Formulierungen nachgeschärft werden oder bestehende Eingabefelder für Nichtig erklärt werden. Zudem …

WZ 2003 – WZ 2008: Welchen WZ Code gebe ich beim Hauptzollamt an?

Für die Beantragung der Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist beim Hauptzollamt grundsätzlich immer der WZ Code 2003 gem. § 2 Nr. 2a StromStG heranzuziehen. Die aktuellste Klassifizierung der Wirtschaftszweige ist aus dem Jahr 2008. Zur Antragsstellung Ihrer Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist jedoch die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) …

Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Voraussetzung für den Spitzenausgleich

Damit Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anträge nach dem Spitzenausgleich stellen können, müssen sie seit 2013 einen Nachweis über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erbringen. Ohne diesen Nachweis ist eine Entlastung nach den aktuellen Gesetzen des StromStG und EnergieStG für den Spitzenausgleich nicht möglich. Bei der Antragstellung auf Spitzenausgleich ist dieser Nachweis beim zuständigen Hauptzollamt …

Selbsterklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Energie- und Stromsteuerrecht

Unternehmen die ab dem 01.01.2017 Anträge nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz stellen sind verpflichtet, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung abzugeben. Dabei müssen Sie angeben ob Ihr Unternehmen sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Solange sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befinden, dürfen sie keine als staatliche Beihilfen geltenden Steuerentlastungen in Anspruch nehmen. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung …