Spitzenausgleich wird auch für 2017 in voller Höhe gewährt

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag auch für 2017 mit einer Entlastung von der Strom- und Energiesteuer nach dem Spitzenausgleich in voller Höhe rechnen! Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen, im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz, von einem Teil der Strom- und Energiesteuer entlastet. Die betreffenden Unternehmen erhalten …

Strom- und Energieverbräuche für voll entlastungsfähige Prozesse müssen messtechnisch erfasst werden

Für bestimmte interne Prozesse kann auf Antrag die volle Strom- und Energiesteuer entlastet werden! Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, sich für bestimme Prozesse die volle Strom- und Energiesteuer entlasten zu lassen. Dazu müssen die vollentlastungsfähigen Prozesse messtechnisch erfasst werden. Bei jeder Antragstellung muss ein Nachsweis über die gemessenen Verbrauchswerte beigefügt werden. Bei der …