Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) nutzen ohne ELSTER-Zugang

Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Das Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Hauptzollamts ist ein zentrales Online-Portal, das von der deutschen Zollverwaltung betrieben wird. Es ermöglicht Unternehmen und Privatpersonen, steuerrechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verbrauch- und Verkehrsteuern effizient und digital abzuwickeln und ist somit ein wesentliches Instrument zur Modernisierung und Digitalisierung der Zoll- und Steuerverwaltung in Deutschland.

Zur Nutzung des IVVA benötigen Sie in der Regel einen ELSTER-Zugang. ELSTER ist das Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuerdaten.

Zugang über ELSTER

Falls Sie noch keinen ELSTER-Zugang haben, müssen Sie sich zur Nutzung des IVVA-Portals zunächst auf der ELSTER-Website registrieren. Der Registrierungsprozess umfasst die Erstellung eines Benutzerkontos und die Verifizierung Ihrer Identität.

Nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung erhalten Sie Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich zusammen mit Ihren Zugangsdaten auf der IVVA-Website des Hauptzollamts einloggen.

Dieser Registrierungsprozess kann nach unseren Erfahrungen zwischen mehreren Wochen bis hin zu Monaten in Anspruch nehmen. Falsche Datenbestände bei den Finanzbehörden oder verloren gegangene Verifizierungsbriefe können Gründe für eine Verzögerung sein. Gerade, wenn Rechtsfristen eingehalten werden müssen, kann dieser Prozess ein Hindernis sein.

Strom- und Energiesteueranträge ohne Elster Zertifikat einreichen

Neben der Selbstnutzung des Zoll-Portals, können Sie sich alternativ von einem Drittem vertreten lassen. So kann beispielsweise ein Steuerberater die Anträge in Ihrem Namen einreichen. Damit dies gelingt, ist kein eigener ELSTER-Zugang nötig. Lediglich folgende Informationen müssen dem Steuerberater bekannt sein:

Die Verbrauch- und Verkehrsteuernummer (VVSt.) wird von den Zollbehörden vergeben. Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits Berührungspunkte hinsichtlich der Strom- und Energiesteuer mit dem Hauptzollamt hatten, wurden von ihrem zuständigen Hauptzollamt im Laufe des Jahres 2023 angeschrieben. In dem Schreiben mit dem Betreff „Bekanntgabe Ihrer Beteiligtennummer […]“ wurde den Unternehmen die 12-stellige Nummer mitgeteilt.

LHM Energiesteuer und das Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Die LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH kann Sie im Zoll-Portal als Steuerberater vertreten. Sie benötigen hierzu keinen ELSTER-Zugang, sondern lediglich Ihre VVSt.-Beteiligtennummer. Dadurch müssen Sie nicht den langwierigen ELSTER-Registrierungsprozess durchlaufen und können so dem versäumen von Rechtsfristen vorbeugen. Sprechen Sie uns gerne an!