Stromsteuerbefreiung, Meldung steuerfreier Strommengen und Steueranmeldungen

Die Verwaltung und Meldung von Stromsteuerbefreiungen stellt für Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen eine erhebliche bürokratische Herausforderung dar. Ob Privatpersonen, Industrieunternehmen oder Betreiber von Bürgerwind- und Solaranlagen – ein fundiertes Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten kann erhebliche Kosten und rechtliche Schwierigkeiten vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben sind kompliziert und schwer nachvollziehbar, während die Pflichten, die mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage oder eines Windkraftwerks einhergehen, von mehreren Faktoren abhängen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere:

  • Die elektrische Nennleistung der Stromerzeugungsanlage
  • Die Weitergabe von Strom an Dritte

Bereits an dieser Stelle lauern die ersten Fallstricke. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, erfordert oft eine fachkundige Untersuchung des Sachverhalts. Werden beispielsweise mehrere Photovoltaik- oder Windkraftanlagen eines Betreibers über denselben Direktvermarkter in das Stromnetz eingespeist, sind diese gemäß Stromsteuergesetz zu einer Anlage zusammenzufassen. Dadurch erhöht sich auch die elektrische Gesamtleistung der aus mehreren Einheiten zusammengesetzten Anlage (aus zwei Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von einem Megawatt, wird so eine Anlage mit einer Gesamtnennleistung von 2 MW). Relevant wird dieser Umstand dadurch, dass Anlagen verschiedener Größenklassen im Stromsteuerrecht unterschiedlich behandelt werden müssen.

Auch bei der Frage, ob Strom an Dritte weitergegeben wird, ist Vorsicht geboten. Nur, wenn zwischen Betreiber und Verbraucher Personenidentität herrscht, handelt es sich bei vermeintlich selbstgenutztem Strom auch um Eigenverbrauch im energiesteuerrechtlichen Sinne. Wird beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf einem Firmengebäude von einer natürlichen Person betrieben, die den erzeugten Strom an das Unternehmen verkauft, liegt keine Personenidentität vor und somit findet auch kein Eigenverbrauch statt. Vielmehr wird Strom an Dritte geliefert.

Sobald die Ausgangslage zweifelsfrei geklärt ist, kann das betroffene Unternehmen entsprechend handeln. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Stromsteuerbefreiungen, der Meldung steuerfreier Strommengen und der regelmäßigen Abführung der Stromsteuer.

Was früher ohne Drucker und Papier nicht möglich war, kann heute digital an das Hauptzollamt übermittelt werden. Dies ermöglicht es uns, eine Vielzahl an Meldungen effizient, rechtssicher und in kurzer Zeit abzuwickeln. Unser Ziel ist es, Ihnen den bürokratischen Aufwand abzunehmen und Ihnen dabei zu helfen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.