Spitzenausgleich wird auch für 2017 in voller Höhe gewährt
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag auch für 2017 mit einer Entlastung von der Strom- und Energiesteuer nach dem Spitzenausgleich in voller Höhe rechnen! Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen, im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz, von einem Teil der Strom- und Energiesteuer entlastet. Die betreffenden Unternehmen erhalten …
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